Seit dem 20.6.2019 ist die 44. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen auf Basis der Richtlinie (EU) 2015/2193 in Kraft.
Dadurch werden die Regelungen der 1.BImSchV für nicht genehmigungsbedürftige und die der 4. BImSchV bzw. TA-Luft für genehmigungsbedürftige, mittelgroße Feuerungsanlagen geändert.
Damit gelten unter anderem neue, z.T. niedrigere Emissionsgrenzwerte mit entsprechenden Pflichten zur Messung, Dokumentation und Meldung.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung der Emissionen Ihrer Anlage: